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Einladungen und Termine

Am Mittwoch, dem 7. Dezember 2011, um 19.30 Uhr, findet in Kayhude im Gemeindezentrum eine öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeindevertretung Kayhude statt, zu der hiermit eingeladen wird.

T a g e s o r d n u n g :

I. Öffentlicher Teil

1. Bericht des Ausschussvorsitzenden über
a) Bebauungsplan Nr. 12 Teil 1 der Gemeinde Kayhude für das Gebiet „östlich der
„Segeberger Straße„ (B 432), südöstlich des „Wiesenweges„ und nördlich der
Wendefläche „Kornweg„„
b) Kanalsanierung im „Hudekamp„

2. Beratung über Sanierungsvorschläge für die Heizungsanlage im Gemeindezentrum

3. Beratung über den Erlass einer Baumschutzsatzung
- weiteres Vorgehen

4. Beratung über Wegesanierung in der Gemeinde

5. Beratung über die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10
für das Gebiet „westlich der B 432, südlich Heidkrügerfeld„

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

7. Grundstücksangelegenheiten
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Am Donnerstag, dem 1. Dezember 2011, 17.00 Uhr, findet in Itzstedt im Amtsverwaltungsgebäude – großer Sitzungssaal - eine öffentliche Sitzung des Zentralausschusses des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt statt,
zu der hiermit eingeladen wird.

T a g e s o r d n u n g :

I. Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

2. Entscheidung über evtl. Einwendungen zur Niederschrift über die Sitzung
vom 22.02.2011

3. Bericht zur geplanten Änderung der Amtsordnung

4. Beratung und Beschlussfassung über
a) die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der
Gemeinde Nahe und dem Amt Itzstedt,
b) die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Itzstedt,
Kayhude und Nahe mit dem Amt Itzstedt,
c) die Kündigung des Nutzungsvertrages zwischen dem Amt Itzstedt und dem
Trägerverein der Sporthalle in Nahe e.V.,
d) die Rückübertragung der Aufgabe „Bau, Betrieb und Unterhaltung einer gemeinsamen
Sporthalle in Nahe„ (§ 5 Abs. 1 der Amtsordnung) auf die Gemeinden Itzstedt und Nahe

5. Bericht der Verwaltung

6. Anträge und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

7. Personalangelegenheiten

8. Grundstücksangelegenheiten

9. Auftragsvergaben
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Am Mittwoch, dem 30. November 2011, 19.30 Uhr,

findet in Itzstedt im Amtsverwaltungsgebäude - Sitzungssaal - eine öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Gemeinden Itzstedt und Nahe statt,
zu der hiermit eingeladen wird.



T a g e s o r d n u n g :

1. Beratung über die künftige Abwasserentsorgung

2. Beratung über die Verteilung der Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche
Aufgaben für das Haushaltsjahr 2012

3. Verschiedenes


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Niederschriften von Sitzungsprotokollen

Protokoll vom 25.05.2011 --> als PDF Datei [91 KB]
Anlage 1 [156 KB] und Anlage 2 [52 KB]

Hier finden Sie die aktuellen Neuigkeiten und Entwicklungen rund um Kayhude!

Änderung der Kindertagesstätten Satzung

I. Änderungssatzungzur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Kayhude
und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr
(Kindertagesstättensatzung) vom 09.06.2010

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein und des § 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
(Kindertagesstättengesetz - KiTaG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 25.05.2011 folgende
I. Änderungssatzung zur Kindertagesstättensatzung erlassen:

Artikel 1
1. § 4 Abs. 1 letzter Satz:
„Übergangsweise, längstens jedoch bis zum 31.07.2011, wird für die Elementarkinder, die bereits vor dem 01.08.2010 in der Kindertagesstätte betreut wurden, eine Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr angeboten.„
wird ersatzlos gestrichen.

2. § 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Benutzungsgebühr wird je Kind unter Berücksichtigung der Betreuungsart und der wöchentlichen Betreuungsstunden berechnet und beträgt für jeden Monat des
Kalenderjahres für die tägliche Betreuung

Krippe:
a) Frühgruppe Montag – Freitag 07.00 – 08.00 Uhr 45,00 €
b) halbtags Montag – Freitag 08.00 – 14.00 Uhr 335,00 €
c) ganztags Montag – Freitag 08.00 – 17.00 Uhr 470,00 €

Elementar:
d) Frühgruppe Montag – Freitag 07.00 – 08.00 Uhr 45,00 €
e) halbtags Montag – Freitag 08.00 – 14.00 Uhr 171,00 €
f) ganztags Montag – Freitag 08.00 – 17.00 Uhr 225,00 €

Die Gebühr ist in monatlichen Beiträgen zu entrichten und kann jährlich
festgesetzt werden.

Artikel 2
Diese I. Änderungssatzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.



Kayhude, den 06. Juni 2011
gez. B. Dwenger
Bürgermeister -



Vorstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindestagesstätte der Gemeinde Kayhude und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung) wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Itzstedt, den 07. Juni 2011 Amt Itzstedt
- Der Amtsvorsteher -
gez. Brors

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Wilhelm Tel

Infos zu Wilhelm Tel klicken sie hier auf das Bild

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Weiter unten finden Sie ältere News...

Breitbandanbieter Wilhelm.tel kommt!

Endlich ist es soweit. Alle Zeichen stehen auf Grün, Kayhude an das wilhelm.tel-Glasfasernetz anzuschließen. Der Beginn der Tiefbauarbeiten ist schon für Januar 2011 geplant. Für jeden einzelnen angeschlossenen Haushalt bedeutet dies, in Zukunft eine Telekommunikations-Versorgung, die in dieser Leistungsfähigkeit absolutes Großstadtniveau hat.

Alle Vorteile im Überblick:

- Kostenloser Glasfaserhausanschluss
- Internet mit einer Geschwindigkeit von 100.000 kbit/s
- Fernsehen in HD Qualität, 190 Free-TV Sender
- Mobilfunk bereits ab 1 Euro im Monat
- kostenlose Hotline
- Keine Vertragslaufzeiten – mtl. kündbar !
- 3 Monate Grundgebührenbefreiung (lediglich die Verbindungsentgelte bzw. die in der Telefonflatrate eingerechneten Gebühren werden berechnet)
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Mit der Unterstützung der CDU Landtagsabgeorneten Dr. Axel Bernstein und Hans-Jörn Arp konnten die Entscheider in Kiel endlich überzeugt werden. Das Amt für ländliche Räume hat endlich den benötigten Förderungsbescheid ausgestellt und das Angebot von wilhelm.tel als wirtschaftliches und zuverlässiges Angebot im Rahmen der EU-Ausschreibung bestätigt.
Nach dem nun vorliegenden Förderbescheid erhält die Gemeinde die maximal Förderung nach der Breitbandrichtline für das Projekt in Höhe von knapp 150.000 Euro aus dem EU-Fördertopf. Der Eigenanteil der Gemeinde am Glasfaserausbau ist somit auf 50.000 Euro gesunken. Die insgesammt 199.000 Euro Fördergelder werden der Firma wilhelm.tel als Zuschuss für den Breitbandausbau in der Gemeinde zur Deckung der Wirtschaftlichskeitslücke gewährt. Dieser Zuschuss ist notwendig um die sehr hohen Kosten der Verlegung der Glasfaserkabel in einer kleinen Gemeinde wie Kayhude aufzufangen.

Eine zusätzliche Förderung für die Zuleitung des Glasfaserkabels , wie ursprünglich ausgeschrieben, wird es nicht mehr geben. Hier konnte Dank der Unterstützung der Firma E.ON Hanse AG ein anderer Weg gefunden werden und somit war es möglich, dass wilhelm.tel sein Angebot trotz Wegfall dieses Zuschusses im Rahmen von Nachverhandlungen aufrecht erhalten konnte.

"Wir sind sehr froh, dass wir es endlich geschafft haben. Seit mehr als 5 Jahren bemühe ich mich mit der CDU-Fraktion nun um den Anschluss unserer Gemeinde an ein zukunftsicheres und technologische hochwertiges Breitbandnetz.", sagt Bürgermeister Bernhard Dwenger zu der Entscheidung aus Kiel.
Der Breitbandbeauftrage und CDU- Fraktionsvorsitzenden Nils Offer meint zu den erfolgreichen Förderbescheid: "Wir freunen uns sehr, dass wir nun mit Hilfe unserer Nachbarn aus Norderstedt diesen Standortvorteil für unsere Gemeinde errreichen konnten. Mit dem Anschlusss der Gemeinde Kayhude an das schnellste Breitbandnetz Deutschlands schaffen wir ein Niveau der Versorgungsqualität von internationalen Metropolen. Wir sichern somit langfristig eine optimale Wohn-, Bildungs- und Arbeitsqualität für unsere Einwohner aller Altergruppen sowie Arbeitsplätze in Kayhude.

Wie geht es jetzt weiter?
Wilhelm.tel ist bereits über das Ergebnis der Ausschreibung vom Amt Itzstedt informiert worden und wird nun zügig mit dem Netzausbau beginnen. Es wird in den nächsten Tagen die genaue Planung der Baumaßnahmen erfolgen und dann wird noch in diesem Jahr mit den ersten Baumaßnahmen begonnen.
Das Ziel von wilhelm.tel ist bis Ende April 2011 mit der Versorgung zu starten.

Alle Kayhuder die bereits in den Vorjahren unterschrieben haben, werden von wilhelm.tel angeschrieben und gebeten, ihre bereits vor ca 2 Jahren platzierten Aufträge zu bestätigen.
Alle anderen interessierten Bürger und Bürgerinnen melden isch am Besten direkt in Norderstedt bei den Stadtwerken in der Heidbergstraße 101-111 und fordern die Vertragsunterlagen für einen Anschluss an. Wilehelm.tel wird in Kayhude am 10.11.2010 von 16.30 bis 19.00 im alten Heidkrug vor Ort sein und Sie zu Ihrem Anschluss persönlich beraten.

Es bleibt dabei: Es fallen für den jetzt im Rahmen des Netzausbaus beauftragten Hausanschluss keine einmaligen Anschlusskosten an.
Gerne können Sie kostenfrei unter 0800- 43 24 32 4 im Service-Center Norderstedt bei wilhelm.tel anrufen und das weitere Vorgehen für Ihren Anschluss besprechen. Sie weden auch kurzfristig weitere Informationen bei wilhel.tel im Internet finden.

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Google Street View

Allgemeine Informationen über Google Street View

Dieses Jahr noch wird Google seinen Straßenbilderdienst "Street View" für die 20 größten deutschen Städte starten. Google bietet den Onlinekartendienstes Google Maps an, wo "Street View" ein fester Bestandteil werden wird . "Street View" ist nichts anderes als ein Straßen Bilderdienst der mit hoch detaillierten Bildern unsere Straßen zeigt. Die Funktion Street View bietet aus Fotos zusammengesetzte Ansichten von Straßenzügen, aus der Perspektive eines Autofahrers. Der Rundum-Blick zeigt Häuser, Autos und Fußgänger.
Ein Auto fährt mit einer auf dem Autodach montierten Kammera alle Straßen systematisch ab. Während der Fahrt werden tausende Bilder in Serienbildfunktion geschossen.
Personen auf Bildern sollen durch sog. Verpixelung unkenntlich gemacht werden.
Für Kayhude ist bis dato noch kein Termin bekannt.

Es ist dennoch zu bemerken, das die Kammeras in einer Höhe von ca 2,5 Metern fotografieren.
In Hamburg beträgt die maximal zulässige Heckenhöhe an Grundstücksgrenzen 1,8 Meter.
Dadurch ist es natürlich möglich das Einblicke in Gärten/Häuser über Hecken hinweg möglich sind.

Natürlich hat jeder Eigentümer die Möglichkeitet aus datenschutzrechtlichen Gründen dieser Fotografiererei zu widersprechen.


Der Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann jeder per
E-Mail an:

streetview-deutschland@google.de oder per Brief an

Google Germany GmbH
betr. Street View,
ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

widersprechen.

Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt den Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet veröffentlicht werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

Einen Musterwiederspruch finden sie hier-> [26 KB] im Word Format

Weitere Informationen vom Bundesministerium erfahren Sie hier->..


Abwasseranschlüsse

Unser Problem heißt nicht Dichtheitsprüfung, sondern Fremdwasser. Das kostet uns alle viel Geld.

Diese Meldung der NDR Welle Nord vom 10. August sorgt für Unruhe in Kayhude:
Hausbesitzer in Schleswig-Holstein sollen mehr Zeit für die vom Land vorgeschriebene Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen bekommen. Das geht aus einem Entwurf des Umweltministeriums hervor. Demnach sollen Hausbesitzer bis 2020 Zeit bekommen, ihre Rohrleitungen prüfen zu lassen.

Bisher waren Hauseigentümer in Schleswig-Holstein verpflichtet, bis 2015 den Zustand privater Kanalanschlüsse zu kontrollieren und Schäden gegebenenfalls zu beseitigen. Das Ministerium habe jedoch eingesehen, dass dieser Zeitraum zu knapp bemessen war, heißt es in dem Entwurf. Die Frist gelte nur noch für Kommunen in Wasserschutzgebieten. Die übrigen haben nun fünf Jahre mehr Zeit.

Hintergrund der Prüfung ist das Wasserhaushaltsgesetz, das das Land im vergangenen März verabschiedet hat. Dabei geht es einem Sprecher des Kieler Umweltministeriums zufolge darum, „dass Leitungen gegen Eintritt von Grundwasser und Austritt von Abwasser dicht sind“.

Die Meldung ist nicht korrekt: Hintergrund ist nicht das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Landes, denn das ist immer noch in Beratung, sondern das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vom 1. März 2010. An dem muss sich das Land orientieren.

Das Kieler Umweltministerium hatte bereits am 25. März 2009 einen Erlass an Gemeinden und Abwasserverbände verschickt mit der Anweisung, Grundstückseigentümer aufzufordern, die Regelungen der DIN 1986-30 zur „Instandhaltung von Entwässerungsanlagen“ umzusetzen und Dichtheitsprüfungen durchzuführen.

Dieser Erlass ist rechtlich nicht haltbar, da er dem am 19. März 2010 beschlossenen neuen Landeswassergesetz (LWG) widerspricht: Nicht Kommunen und Verbände sind für Dichtheitsprüfungen zuständig, sondern die Wasserbehörden. Kiel arbeitet muss folglich an neuen Regelungen arbeiten.

Darüber herrscht zwar bei Grundeigentümern und Kommunen im Land eitel Freude, aber unsere Probleme in Kayhude werden durch die schludrige Arbeit der Landesregierung nicht gelöst. Denn wir haben in Kayhude nicht das Problem, bis wann und ob die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen geprüft werden muss, sondern unser Problem ist das Fremdwasser.

Kayhude produziert bis zu 40% mehr Abwasser als an Frischwasser vom Wasserwerk in Nahe bezogen wird. Für diesen Riesen-Überschuss zahlen wir alle, jeder Haushalt, jeder Betrieb. Deswegen mussten die Abwassergebühren ab Januar 2010 drastisch von € 2,56 auf € 3,51 pro Kubikmeter erhöht werden, also um 37 %.

Das Problem Fremdwasser ist uralt. Seit den 70er Jahren wurden mehrfach Untersuchungen angestellt, ob und wo es undichte Stellen im Abwassernetz gibt. Die letzten waren 2002 durch die Hamburger Stadtentwässerung (HSE), die vertragsgemäß die Abwässer aus Kayhude, Nahe und Itzstedt entsorgt, und 2009 durch das Wasser- und Verkehrs-Kontor Neumünster.

Während die HSE noch Sanierungsarbeiten im Umfang von 860.000 bis 1,6 Mio. Euro empfahl, begnügt sich der Vorschlag des Wasser- und Verkehrs-Kontors mit Arbeiten von rd. € 100.000, und zwar nur im Bereich der Straßen Hudekamp, Kirschenstieg, Fliederstieg, Alsterstieg und Alstergrund. In diesen Straßen waren im vergangenen Jahr Schäden festgestellt worden, die am hohen Fremdwasseranteil in Kayhudes Abwassernetz schuld sein sollen.

Dementsprechend hatte die Gemeindevertretung am 31. März beschlossen, Sanierungsarbeiten im Bereich Hudekamp durch- führen zu lassen. Die Sanierung der öffentlichen Abwasserleitungen macht jedoch nur Sinn, wenn auch die privaten Anschlüsse der Grundeigentümer geprüft und gegebenenfalls mit saniert werden. Denn alle bisherigen Untersuchungen haben nicht klären können, ob das Fremdwasser aus öffentlichen Leitungen oder aus privaten Leitungen oder aus beiden stammt.

Deshalb wurden die Anlieger am 15. Juni im Rahmen einer Info-Veranstaltung gebeten, einer Untersuchung der Abwasserleitung auf ihren Grundstücken zuzustimmen. An diesem Abend kam übrigens raus, dass in einem privaten Schacht am Alstergrund bei entsprechendem Wetter ein kräftiger Quell sprudelt. Sicher nicht der einzige Schacht, in den Fremdwasser eindringt. Höchste Zeit also, dass etwas passiert.

Inzwischen haben 31 von insgesamt 60 Anliegern aus dem Bereich Hudekamp ihr Einverständnis gegeben, dass ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit geprüft und gegebenenfalls auf ihre Kosten saniert werden. Das wäre immerhin ein Anfang, das Problem Fremdwasser endlich zu lösen.

Jetzt kommt aus Kiel die erstaunliche Meldung, es sei noch Zeit bis 2020. Und schon beginnt mancher in Kayhude zu rechnen: Wird’s nicht billiger, wenn ich abwarte?

Wohl kaum. Wer z. B. jährlich € 380 für Abwasser bezahlt, gibt wegen des Fremdwassers jedes Jahr etwa € 75 mehr aus, als er müsste. Also hat man nach 2 bis 4 Jahren die Kosten für die Dichtheitsprüfung wieder drin. Sofern genügend Kayhuder die Prüfung ihrer Abwasserleitungen mitmachen. Andernfalls suchen wir noch 2020 nach den Quellen des Fremdwassers.

Alle Anlieger sollen demnächst noch mal über den aktuellen Stand informiert werden.

gez. Manfred Schnell

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Bücherbus ADE?

Kayhude als Station der Norderstedter Fahrbücherei wird es voraussichtlich ab Anfang 2011 nicht mehr geben. Denn die Kayhuder Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 9. Juni den Vertrag mit der Fahrbücherei nicht verlängert. Der Vertrag war nach der Kommunalwahl 2008 auf Antrag von KWK und „Wir für Kayhude“ neu geschlossen worden, nachdem er zum Ende des Jahres 2005 gekündigt worden war, um Geld einzusparen.

Ende 2008 hatten sich die Gemeindevertreter darauf geeinigt, dass der Bücherbus, vorerst befristet auf zwei Jahre, Kayhude wieder anlaufen soll, damit unter praktischen Bedingungen erprobt werden kann, in welchem Maße dieser Service von den Kayhuder Bürgern tatsächlich in Anspruch genommen wird. Mit Stand vom Juni gab es 54 aktive Nutzer, die im Jahr 2009 rund 2.300 Bücher entliehen hatten. Dafür bezahlte die Gemeinde ca. € 2.200 jährlich.

Hintergrund der Nicht-Verlängerung: Die Landrätin des Kreises Segeberg hatte bereits im März den Bibliotheksvertrag zwischen der Gemeinde Kayhude, dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. und dem Kreis Segeberg fristgerecht zum Ende des Jahres 2010 gekündigt. Die Kündigung erfolgte vorsorglich, „damit die politische Entscheidungsmöglichkeit erhalten bleibt, im Zuge notwendiger Sparmaßnahmen ggf. die Leistungen im Büchereiwesen zu modifizieren“. Auf Deutsch: kürzen.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden zu 35 % vom Verein getragen, zu 25 % vom Kreis und zu 40 % von der betreffenden Gemeinde. Deren Anteil ergibt sich aus dem Verhältnis von Einwohnern des Ortes und den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Bürgern. Bis ein neues Finanzierungsmodell vorliegt, sieht die Gemeindevertretung keinen Handlungsbedarf, verlängerte also den befristeten Vertrag nicht. Später soll neu beraten werden.

gez. Manfred Schnell

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Breitband - Die unendliche Geschichte

Vor einem halben Jahr hatte Kiel unserem Bürgermeister und Amtsvertretern eröffnet, dass die Auswertung der Kayhuder Ausschreibung im September 2009 eine einseitige Bevorteilung von wilhelm.tel darstelle und das Vorhaben deshalb nicht gefördert werden könne. Immerhin musste Kayhude nicht die gesammte Ausschreibung wiederholen, sondern durfte die Firmen der damaligen Anhörung erneut ins Amt Itzstedt laden und nochmals nach festgelegten Kriterien befragen. Das war am 14. Juni!
Auch dieses Mal gab es nur ein Unternehmen, das alle vorgegebenen Bedingungen erüllte.
Sie dürfen raten, welches Unternehmen das wohl sein könnte.

Jetzt warten wir wie alle anderen Beteiligten auf eine Entscheidung aus Kiel.
Oder vielleicht eher: Auf die Begründung, warum auch diesmal, im 6. Anlauf, das Kayhuder Vorhaben nicht gefördert werden könne.

gez. Manfred Schnell

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Fremdwasser

Wo kommt das Fremdwasser her?

Damit zum zweiten Teil des Dauerthemas Abwasser. Seit Jahren produziert unser Ort erheblich mehr Abwasser, als die Kayhuder Haushalte vom Wasserwerk in Nahe an Frischwasser beziehen. Auf jeden Kubikmeter Frischwasser kommen etwa 1,4 cbm Abwasser. Woher dieses „Fremdwasser“ stammt, war bislang ungeklärt. Deshalb hatte die Gemeindevertretung im Frühjahr ein spezialisiertes Ingenieurbüro beauftragt, die Ursachen zu erforschen.

Nach aufwändigen, zum Teil auch nächtlichen Untersuchungen, die insgesamt an die € 35.000 kosten, liegen jetzt Ergebnisse vor. Kurz gefasst: Als wesentliche Ursache des hohen Anteils von Fremdwasser gilt das Eindringen von Grundwasser ins Abwassernetz. Ein Teil der Kayhuder Abwasserrohre liege zumindest zeitweilig im Grundwasser, und wenn die Rohre und Schächte nicht dicht seien, dringe Grundwasser ein. In einem Fall sind 0,5 Liter pro Sekunde gemessen worden, das wären in 24 Stunden 4,3 Kubikmeter.

Das beauftragte Ingenieurbüro hat u. a. durch Messungen des Grundwasserspiegels und nächtliche Inspektionen zwei Bereiche mit starken Undichtigkeiten und starkem Zufluss von Grundwasser ins Abwassernetz herausgefunden: Der Hudekamp mit Seitenstraßen inklusive Alstergrund und der Bereich Stegener Weg mit dem abzweigenden Stück des Birkenweges. Erstaunlich ist dabei, dass z. B. Kirschenstieg und Fliederstieg bereits vor 4 Jahren saniert worden sind. Möglicherweise ist damals nicht gut gearbeitet worden.

Der Vorschlag des Ingenieurbüros ist, in den betroffenen Bereichen alle Abwasserleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen und überall so genannte Inliner (Plastikrohre) einzuziehen. Für den Bereich Hudekamp werden die Kosten auf ca. € 100.000 veranschlagt. Eine Summe, die im Kayhuder Haushalt bereits für Sanierungsarbeiten im Abwassernetz eingeplant war.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25. November das Thema an den Bauausschuss überwiesen mit der Maßgabe, innerhalb der nächsten vier Monate einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Bis dahin soll das neue Bundeswassergesetz, dass am 1. März 2010 in Kraft tritt, auch auf Landesebene umgesetzt sein. Dann könnten gemäß Gesetz neben dem Abwassernetz auch die Anschlüsse der Grundeigentümer überprüft und gegebenenfalls (auf deren Kosten) saniert werden.

MS

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Abwasser - ES WIRD LEIDER TEURER

Die Entscheidung war unausweichlich: Vom 1. Januar an erhöht sich die Abwassergebühr von bisher € 2,56 auf € 3,51 pro Kubikmeter. Die Grundgebühr von € 7 bleibt unverändert. Das hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 25. November mehrheitlich beschlossen.

Die Gebühr wird für jeden Haushalt nach der Menge Frischwasser berechnet, die vom Wasserwerk in Nahe bezogen wird. Sie setzt sich zusammen aus den Kosten der Hamburger Stadtentwässerung (HSE), die vertragsgemäß unser Abwasser entsorgt, und den Kosten, die Kayhude für Unterhaltung und Bewirtschaftung des Abwassernetzes bezahlen muss.

Jahrelang hatte die Gemeindevertretung die Abwassergebühren nicht oder nur unzureichend an die tatsächlichen Kosten angepasst. Die Folge: Die Abwasserentsorgung musste jährlich mit bis zu € 55.000 aus dem Gemeindehaushalt bezuschusst werden. Ein permanenter Verstoß gegen das Kommunalabgabengesetz des Landes, das Kosten deckende Gebührenordnungen zwingend vorschreibt.

Die aktuelle Finanzkrise machte jetzt eine Änderung unausweichlich: Die Einnahmen der Gemeinde aus Einkommen- und Gewerbesteuer sind stark gesunken, Kayhude wird im nächsten Jahr Geld fehlen. Die Gemeinde kann es sich nicht mehr leisten, die Abwasserentsorgung mit mehreren zehntausend Euro zu bezuschussen.

Nach dem aktuellen Stand wird noch für dieses Jahr ein Zuschuss von ca. € 52.500 aus dem Haushalt erforderlich sein. Die Gemeindevertretung musste also dringend eine Entscheidung treffen. Die Kosten der Hamburger Stadtentwässerung kann sie nicht beeinflussen, aber die der Gemeinde.

Der Finanzausschuss hatte bereits im Juni die Amtsverwaltung beauftragt, eine Kosten deckende Gebührenordnung zu kalkulieren. Im September hatte er dann mehrheitlich der Gemeindevertretung empfohlen, den Gemeindeanteil der Abwassergebühr auf € 1,58 anzuheben. Inzwischen wird auch die Hamburger Stadtentwässerung ihren Anteil erhöhen, sie berechnet für jeden Kubikmeter ab Januar € 1,98 statt wie bisher € 1,87. Daraus ergibt sich die neue Abwassergebühr von insgesamt € 3,51 pro Kubikmeter Frischwasser, der aus Nahe bezogen wird.

Die Gemeindevertreter haben sich mit der Anhebung der Gebühren schwer getan. Wesentliche Kritik war, dass man die Gebühren nicht erhöhen könne, solange Schäden im Abwassernetz der Gemeinde nicht behoben worden seien. Allerdings waren sich die Fraktionen nicht einig in der Beurteilung, ob und auf welche Weise Versäumnisse früherer Gemeindevertretungen dabei eine Rolle spielen.

Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu Kayhudes Abwassernetz nicht nur die öffentlichen Leitungen gehören, sondern auch die privaten der Grundeigentümer. Das öffentliche Rohrnetz ist untersucht worden, man hat diverse Schäden gefunden und zum Teil auch bereits repariert. Über die privaten Abwasserleitungen der ca. 420 Häuser hingegen ist gar nichts bekannt. Bisher ist völlig ungeklärt, wieweit sie zu den hohen Unterhaltungskosten des Abwassernetzes beitragen.

MS

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Auch ALTANLEGER MÜSSEN ZAHLEN

Sportlich würde man sagen: Wir haben gekämpft, aber ehrenhaft verloren. Denn die neue Straßenbeitragssatzung tritt Anfang 2010 in Kraft. Nahezu anderthalb Jahre stieß der Satzungsentwurf der Amtsverwaltung in Finanzausschuss und Gemeindevertretung auf Ablehnung. Denn gemäß Satzungsentwurf sollen für Ausbau und Umbau von Straßen, die nur der Erschließung neu ausgewiesener Baugebiete dienen, auch Alt-Anlieger zahlen müssen.

Erst die genaue Prüfung durch ein hochrangiges Juristenteam brachte endgültig Gewissheit: Das Kommunalabgabengesetz des Landes (KAG) und das Baugesetzbuch des Bundes (BauGB) lassen Kayhude keine Chance. Die Gemeinde ist grundsätzlich verpflichtet, bei Umbau, Ausbau und Erneuerung von Straßen von den Anliegern Beiträge zu erheben.

Immerhin bleibt für die Gemeinde ein kleiner Spielraum – sie muss nicht die höchstmöglichen Beiträge erheben, sie kann sich auch mit weniger bescheiden. Diese Möglichkeit hat die Kayhuder Gemeindevertretung am 25. November genutzt, indem sie die Beitragssätze gesenkt hat.

Für Anliegerstraßen (das sind fast alle in Kayhude) wäre eine Umlegung von 90 % der Kosten auf die Anlieger möglich, aber Kayhude fordert laut Satzung nur 45 %. Der Kostenanteil für Haupterschließungsstraßen beträgt 30 % und der für Hauptverkehrsstraßen 15 %.

Als Haupterschließungsstraßen werden jetzt eingestuft: Bäckerweg, Birkenweg, Eichenweg, Hudekamp, Schulstraße, Stegener Weg und Wiesenweg. Hauptverkehrsstraßen sind: Segeberger Straße, Oldesloer Straße und Fahrenhorster Weg.


MS

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Baugebiet

Für das vorgesehene Neubaugebiet nördlich des Kornweges und südlich des Wiesenweges wird es ernst: Die Gemeindevertretung hat beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen. Er wird unter der Nummer 12 geführt und umfasst nördlich des Kornweges ein allgemeines Wohngebiet mit dorftypischen Baugrundstücken und im Winkel zwischen Wiesenweg und B 432 ein Gewerbegebiet für An- oder Umsiedlung von ortsansässigen Betrieben.

Die Ausarbeitung des Planentwurfes wird in einem städtebaulichen Vertrag der Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH in Kiel übertragen, die für das Wohngebiet (B-Plan 12A) später auch die Erschließung und Vermarktung übernehmen wird. In einem 1. Bauabschnitt sollen ab 2010 etwa 10 – 12 Baugrundstücke realisiert werden und in einem 2. Abschnitt bis 2020 noch mal 10 – 12 Bauplätze.

Für das Gewerbegebiet (B-Plan 12B) wird die Gemeinde zuständig sein, allerdings gibt es hier bisher weder genaue Plan-Vorstellungen noch Interessenten. Die Überplanung wird ebenfalls von der Landgesellschaft geleistet, die Kosten (etwa € 5000) trägt für diesen Teil die Gemeinde.

MS

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WO bleibt das Breitband ???

Seit 2002 versuchen Kayhuder Gemeindevertreter, die mangelhafte Internet Versorgung im Ort zu verbessern. Im Dezember 2007 schien eine Lösung in Sicht: Das Norderstedter Unternehmen wilhelm.tel bot an, dass die Gemeinde Leerrohre im Ort verlegen lässt, in die wilhelm.tel dann Glasfaserkabel einzieht. Also zukunftweisende Technik, so genanntes Breitband mit hoher Leistung für jede Art Kommunikation. Die Landesregierung blockte das Projekt jedoch ab, es müsse ausgeschrieben werden.
Im März 2008 fasste die Gemeindevertretung mehrheitlich den Beschluss, in Kooperation mit wilhelm.tel den Ort mit Breitband zu erschließen. Dafür sollte eine vom Land in Aussicht gestellte Förderung in Anspruch genommen werden. Im Juni 2008 wurde das Vorhaben gestoppt: Eine Kooperation mit wilhelm.tel ohne EU weite Auschreibung war nicht zulässig.
Außerdemmusste die Förderungs-Richtlinie an EU-Bedingungen angepasst werden.
Kayhuder Gemeindevertreter reisten im Juli 2008 nach Kiel und informierten sich
in Wirtschafts- und Innenministeri um über die neuen Bedingungen. Die Kieler Emp-
fehlungen wurden allerdings nicht verfolgt, Kayhude suchte weiterhin einen eigenen
Weg mit wilhelm.tel. Das Norderstedter Unternehmen schaltete schließlich den Segeberger Ex-Landrat Georg Gorrissen ein.
In 3 Sondersitzungen der Kayhuder Gemeindevertreter im Spätherbst 2008 präsentierte Gorrissen den Vorschlag, dass Kayhude auf eigene Rechnung Leerrohre verlegen lässt, in die dann von einemTelekommunikationsunternehmen Glasfaserkabel eingezogen werden sollten. Dieses Modell platzte unmittelbar vor der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 3.Dezember 2008: Nach Ansicht von Wirtschafts- und Innenministerium verstieß es gegen EU-Recht und Vergaberecht.

Diesmal wollten die Kayhuder Gemeindevertreter alles richtig machen. Wieder reiste eine Abordnung am 19. Januar 2009 nach Kiel und ließ sich im Wirtschaftsministerium von Spezialisten für Ausschreibung, Förderung und weitere Vorschriften darüber beraten, was rechtlich nicht zulässig war und was erlaubt und sinnvoll ist.
Um keine Risiken mehr einzugehen, beauftragte Kayhude ein fachkundiges Consultingbüro, gemäß den Kieler Vorschlägen eine Marktanalyse und eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen, und zwar für die gesamte Breitband-Versorgung inklusive Leerrohren.
Am 11. März 2009 fasste die Kayhuder Gemeindevertretung einstimmig den entsprechenden Beschluss. Nach über 3 Monaten Hickhack ohne Fortschritt schien die Ausführung auch dieses Beschlusses hinfällig – das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (eine untergeordnete Behörde des Landwirtschafts- ministeriums, die auch Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums umsetzt) wollte die Vorbereitung zur Ausschreibung nicht genehmigen, weil der eine oder andere Punkt nicht zulässig sei.
Überraschenderweise ist Kayhude jedoch am 4. Juni 2009 vom Wirtschaftsministerium eröffnet worden, das ein "vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ genehmigt werde.
Was bedeutet: Wir dürfen starten, aber ob und wie gefördert wird, ist damit immer
noch völlig offen. Im Prinzip könnte jetzt also die geplante EU-weite Ausschreibung starten. Die würde bis zu 3 Monate dauern. Diese Genehmigung dürfte in Zusammenhang stehen mit der Einigung zwischen Bund und Ländern über den Ausbau des Breitband Internets auf dem Lande. Die Länder hatten ihre Entscheidung über den Breitband Ausbau im ländlichen Raum zuvor wegen der ungelösten Kostenfrage vertagt.
Am 4. Juni 2009 wurde am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin verkündet, dass der Bund jetzt zu weitreichenden Zugeständnissen bereit sei.
18 Monate Hindernisrennen

Die vergangenen 18 Monate haben Frust beschert. Jedesmal, wenn eine neue Lösung gefunden und deren Umsetzung begonnen werden sollte, wurden neue Bedingungen präsentiert. Es hat wenig genützt, dass Kayhuder Gemeindevertreter sich in Kiel haben beraten lassen. Wie soll mit solcher Zögerlichkeit des Landes das Ziel der Bundesregierung verwirklicht werden, bis 2014 bereits 75 Prozent aller Haushalte mit
High-Speed-Internetanschluss von mindestens 50 Mbit/sec zu versorgen?

Zweckverband statt Ausschreibung

Selbst wenn die Kayhuder Ausschreibung erfolgreich sein sollte, würde gemäß EU-
Richtlinie nur eine Leistung von 1 Mbit/sec gefördert werden. Das ist kaum mehr als
das, was die meisten Kayhuder schon jetzt haben (sofern der Internet-Zugang funktioniert). Und dafür strengen wir uns an?
Obwohl wir gemäß Bundesregierung bereits in 4 Jahren das 50-fache haben sollen?
Die Kayhuder Gemeindevertreter hatten die Nase voll. Eine Informationsveranstaltung am 22. Juni im Kayhuder Gemeindezentrum eröffnete eine neue Möglichkeit:
Vor 35 Bürgermeistern, Fraktionsvorsitzenden und Gemeindevertretern aus den Ämtern Itzstedt, Bargteheide-Land und Kisdorf präsentierte der auf Energie- und Wirtschaftsrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Henrik Bremer aus Pinneberg das Modell eines kommunalen Zweckverbandes, der die Orte mit modernster Glasfasertechnik bei entsprechender Förderung versorgen soll. Also genau das, was die Lan desregierung sich mit Blick auf die EU bisher nicht zu unterstützen traut.

Nach intensiver Erörterung dieses Modells eines Zweckverbandes hat die Kayhuder
Gemeindevertretung am 24. Juni einstimmig beschlossen, die EU-weite Ausschreibung vorerst zurückzustellen. Stattdessen wird Bürgermeister Dwenger beauftragt, sich mit Bürgermeister Gerckens von Bargfeld-Stegen und Bürgermeistern weiterer interessierter Gemeinden in Verbindung zusetzen mit dem Ziel, die Gründung eines entsprechenden Zweckverbandes vorzubereiten. Sollte sich das Vorhaben als nicht realisierbar erweisen, wird die Gemeindevertretung spätestens am Jahresende die zurückgehaltene EU-weite Ausschreibung doch noch auf den Weg bringen!

Manfred Schnell

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Presse Breitband Hamburger Abendblatt

Quelle: Hamburger Abendblatt